nach § 75b SGB V
Die Digitalisierung betrifft nicht mehr nur klassische IT-Unternehmen, sondern auch Arztpraxen wie Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen.
Die Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie §75b ist von entscheidender Bedeutung, um den Schutz von Patientendaten und vertraulichen Informationen im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Indem die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden, können die Akteure im Gesundheitswesen das Vertrauen ihrer Patienten stärken und ihr Geschäft vor potenziellen Sicherheitsbedrohungen schützen.
Die IT-Sicherheitsrichtlinie §75b enthält verschiedene Anforderungen und Best Practices, die von den Beteiligten im Gesundheitswesen zu beachten sind.
Kleine Praxen
Praxis mit bis zu 5 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen
Mittlere Praxen
Praxis mit 6-20 ständig der Datenverarbeitung betrauten Personen
Großpraxen
Praxis mit mehr als 20 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen oder mit komplexen EDV-Strukturen
Vereinbaren Sie heute noch einen Termin!
Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich bei Ihnen Vor-Ort zu den IT-Sicherheitsrichtlinien.
Telefon: 05957-424999-0