IT-Sicherheitsrichtlinie

nach § 75b SGB V

Anforderungen richten sich nach der Praxisgröße

Die Digitalisierung betrifft nicht mehr nur klassische IT-Unternehmen, sondern auch Arztpraxen wie Zahnärzte, Kieferorthopäden und Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen.

Die Einhaltung der IT-Sicherheitsrichtlinie §75b ist von entscheidender Bedeutung, um den Schutz von Patientendaten und vertraulichen Informationen im Gesundheitswesen zu gewährleisten. Indem die Anforderungen der Richtlinie erfüllt werden, können die Akteure im Gesundheitswesen das Vertrauen ihrer Patienten stärken und ihr Geschäft vor potenziellen Sicherheitsbedrohungen schützen.

Die IT-Sicherheitsrichtlinie §75b enthält verschiedene Anforderungen und Best Practices, die von den Beteiligten im Gesundheitswesen zu beachten sind.

Kleine Praxen

Praxis mit bis zu 5 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen

Mittlere Praxen

Praxis mit 6-20 ständig der Datenverarbeitung betrauten Personen

Großpraxen

Praxis mit mehr als 20 ständig mit der Datenverarbeitung betrauten Personen oder mit komplexen EDV-Strukturen

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